Parkverbot für Wohnmobile und Wohnwagen
NoWOMO

Spanische Beschriftungen:

Beschriftung Prohibit ( Verboten )  Estacionar ( Parken ) Caravanes i Autocaravanes ( Wohnwagen und Wohnmobile )

Excepto ( außer )  Turismos ( PKW )  bedeutet, bei einem allgemeinen Parkverbotsschilder und dem Zusatztext darunter:

Parkverbot außer PKW.

In Spanien verbreiten sich die Parkverbote für Wohnmobile und Wohnwagen.

Spanisch “No Aparcar” = nicht Parken für Wohnmobile erlaubt.Acampar wäre logisch ( Camping )

Innerorts Parkende Fahrzeuge unterliegen der jeweiligen Stadt bzw. dem Ort in dem sich der “ruhende Verkehr” befindet.

Oft ist deshalb ein Parkverbot für die gesamte Stadt ausgesprochen, ( OM = Ordenanza Municipal = komunale Vorschrift ) welches ganztägig oder zeitweise gilt.

Als Beispiel sei hier Torre del Mar genannt, in der gesamten Stadt in von 20 Uhr bis 8 Uhr das Parken von Wohnmobilen verboten.

Somit hat man ein Übernachtungsverbot in Wohnmobilen ausgesprochen, übrigens auch wenn diese Fahrzeuge ( auch Tarnkappen Wohnmobile genannt ) auf dem ersten Blick gar nicht als Wohnmobile zu erkennen sind.

Achtung Bussgelder >>>>>