freies stehen in Spanien - was geht ?

Freies stehen / Übernachten / Parken / Problem Autocaravanas

Heute, im Jahr 2017,  muss man froh sein, wenn man kostenlos irgendwo an der Küste mit einem Wohnmobil einige Stunden Parken kann.

Ständig und überall  in Spanien hören wir von “Großrazzia gegen illegale Camper” ( siehe hier Beispielhaft in Spainnews  am 14.08.2017 in Tarifa ( Parque Natural del Estrecho ).

Ein noch vorhandener kostenloser oder geduldeter Stellplatz sollte als Geschenk betrachtet, sensibel und mit großem Respekt genutzt werden.

Wir wurden auch von gebührenpflichtigen Parkplätzen mit gelöstem Parkticket als wir parkten, uns aber im Wohnmobil aufhielten, die Aussicht genossen und kochten ( ohne ein Fenster zu öffnen, aber mit offenem Dachfenster ) von der Polizei aufgefordert uns zu entfernen.

Zitat:” Man dürfe mit einem Campingfahrzeug hier Parken, ohne sich im Wohnmobil aufzuhalten, also bitte Senior... weiterfahren, am besten auf Campingplätze gehen.

Das sich Leute in anderen Ländern mit Mindestlöhne von 3,50 € nicht dafür begeistern, das andere Leute mit zweistelligen Mindestlöhnen mit ihren großen teuren Fahrzeugen an den Strand stellen und sich benehmen, als gehörte alles ihnen, ist sicherlich klar.

Jeder Bereich ist anders, mal ist es streng verboten und mal wird es toleriert, es wird geraten sich zu erkundigen und im Zweifel eher darauf zu verzichten um ein mögliches Bussgeld zu vermeiden.

Sonnenaufgang-W

Bussgelder wegen freiem stehen

Andalusien: Parken erlaubt, Wohnen verboten

 Mit der Reglamento General de Circulación y en la instrucción de desarrollo 08/V-74  hatte Sevilla versucht, das generelle Parken von Wohnmobilen innerhalb der Stadt zu verbieten.

Da auch viele Städte an der Costa del Sol dies so handhaben, wurde nun vom obersten Gericht Andalusien dies in soweit eingeschränkt, das zwar keine Stützen heruntergefahren werden dürfen oder etwas heraus gestellt werden darf.

Jedoch ist ganz normales Leben im Wohnmobil inkl übernachten erlaubt, wenn keine Außenwirkung statt findet. ( Orginaltext )

Aber das Wohnmobil muss ( jederzeit wegfahrbereit ) auf seinen Rädern geparkt sein, ohne Nivellierfüße oder Keile, keinerlei Aufstellfenster die aus dem Fahrzeugumriß ragen ( Dachfenster sind erlaubt )

Aber die Umsetzung ist schwierig, siehe im linken Text, wenn die Polizei einem “einen Platzverweis” gibt, was soll man machen ?


Nachdem jahrelang Publiziert wurde, man dürfe mit Fahrzeugen, möglichst Kastenwagen oder verborgenden LKW Blendern, überall an der Küste campieren und “ein freies Leben” realisieren, scheint nun Schluß damit zu sein.

Leider wird jetzt konsequent besonders an Stränden, Naturparks und anderen stark besuchten Orten kontroliert und in der Regel auch sanktioniert.

Bereits mehrfach wurden wir aufgefordert, als wir mit dem Wohnmobil tagsüber auf einem öffentlichen Parkplatz PARKTEN ( ohne auch nur Ansatzweise “ein Campingverhalten zu zeigen”, weiter zu fahren. Die Polizei teilt mit:

Da es die Pflicht der Öffentlichkeit sei, eine ausgewogene Nutzung der Infrastuktur der Öffentlichen Hand durch zu setzen.

Man wünsche nicht, das Campingfahrzeuge die besten Parkplätze im Bereich der Küste  für sich in Anspruch nehmen.

Während subjektive Gründe der Polizei, das hier ein potenzielle Anti - Soziales Verhalten(“ein freies Leben” realisieren ) nicht in Frage kommt, denn das würden wir verstehen, scheint nun Schluß damit zu sein das Wohnmobile oder Wohnwagen auf öffentlichen Parkraum einige Stunden parken und die Insassen die Inneneinrichtung bestimmungsgemäß nutzen.

Natürlich kann man sich beschweren und auf die Rechtswidrigkeit hinweisen, diesen “Platzverweis” nicht akzeptieren, aber man muss dann mit weiteren Schritten durch die Polizei rechnen, die ernsthaft dagegen angehen soll, wie uns mehrere Beamte mitteilten.

Wir kennen persönlich mehrere Wohnmobil Kollegen, die ein Bussgeld von ca. 250 € erhalten haben.

 

Fakt ist aber das wenn bestimmte Nutzer von der Nutzung der öffentlichen Parkräume ausgeschlossen werden sollen, eine Anhörung durchgeführt werden muss und die spanischen Vereinigungen Mobi FEAA informiert und gehört werden müssen.

Wenn es einem PKW erlaubt ist dort zu parken und den Insassen Tisch und Stühle auf den Strand zu stellen und sich dort hinzusetzen, warum nicht einem Fahrer eines Wohnmobil ?

Fotografier Verbot - keine Fotos von Polizei oder Militär

Hier ist gemäß des “libertad de panorama españa” eine Verletzung von Rechten gegen den Fotografen gegeben, das in der Regel zu einer Festnahme führt.

Fazit: Wenn die Polizei fotografiert ist das ok, fotografiert niemals die Polizei !

Nachtparkverbot W

Achtung Küste - Ley de Costa / Naturparks !

 Parken bzw. Schlafen in Fahrzeugen, also auch in Wohnmobilen wird in Bereichen den spanischen Küstenschutzgesetzes häufig mit Bussgeld belegt.

Gleiches gilt für das Übernachten innerhalb von Naturparks !

Ebro-Delta-3-W

Aparcar oder acampar    -  Parken oder Campen

 Parken ist zum Beispiel im Delta Ebre erlaubt, jedoch kein Campen.

Campen ist dann anzunehmen, wenn Seitenfenster geöffnet sind, Keile oder Stützen verwendet werden, Markise und / oder Stühle und Tisch verwendet werden.

Übernachten im Wohnmobil ohne Außenwirkung kann erlaubt sein, das ist aber eine Grauzone. Im Naturschutzgebiet wie hier zum Beispiel bestimmt nicht.

Hier muss eigendlich auch kein Schild “Prohibit acampar” stehen, denn Campen ist nur auf Campingplätzen erlaubt !

Das Thema Abwässer in die “Ajuntamientos” Kanäle zu schütten ist auch so eine Sache, die unklar bleibt. Zwar ist das die richtige Flüssigkeit in den richtigen Kanal aber eine unbefugte Einleitung durch öffnen von Kanaldeckeln wird ebenfalls mit Bussgeld belegt.

Höchstgeschwindigkeiten

Achtung Bussgelder